Rechtliche Grundlagen:
- Maximale Arbeitszeit: 8 h/Tag, max. 10 h/Tag bei Ausgleich (§3 ArbZG)
- Pausen: ab 6 h Arbeit 30 min, ab 9 h Arbeit 45 min (§4 ArbZG)
- Ruhezeit: mind. 11 Stunden zwischen zwei Arbeitstagen (§5 ArbZG)
Ueberstunden-Pflicht:
Nur zulaessig, wenn:
1. Arbeitsvertrag eine Ueberstundenklausel enthaelt, oder
2. Ausnahmesituation (Notfall, kurzfristiger Personalausfall)
Ausgleich:
- Freizeitausgleich (bevorzugt nach TV MFA)
- Bezahlung mit Tarifzuschlag (25 % nach TV MFA)
Wichtig: Regelmaessige, unbezahlte Ueberstunden sind unzulaessig und koennen bei Nichtzahlung nachtraeglich eingeklagt werden (3 Jahre Verjaehrung).