Zurück zur Ratgeber-ÜbersichtArbeitsrecht

Muss ich als MFA Ueberstunden machen?

Rechtliche Grundlagen:

  • Maximale Arbeitszeit: 8 h/Tag, max. 10 h/Tag bei Ausgleich (§3 ArbZG)
  • Pausen: ab 6 h Arbeit 30 min, ab 9 h Arbeit 45 min (§4 ArbZG)
  • Ruhezeit: mind. 11 Stunden zwischen zwei Arbeitstagen (§5 ArbZG)

Ueberstunden-Pflicht:

Nur zulaessig, wenn:

1. Arbeitsvertrag eine Ueberstundenklausel enthaelt, oder

2. Ausnahmesituation (Notfall, kurzfristiger Personalausfall)

Ausgleich:

  • Freizeitausgleich (bevorzugt nach TV MFA)
  • Bezahlung mit Tarifzuschlag (25 % nach TV MFA)

Wichtig: Regelmaessige, unbezahlte Ueberstunden sind unzulaessig und koennen bei Nichtzahlung nachtraeglich eingeklagt werden (3 Jahre Verjaehrung).

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