Privatliquidation für MFA: Abrechnung nach GOÄ verstehen
Steigerungsfaktoren, Analogpositionen und häufige Fehlerquellen bei der Privatrechnung – so rechnest du GOÄ-Leistungen korrekt ab.
Die Privatliquidation nach GOÄ ist für viele MFA eine Herausforderung. Hier erfährst du alles zu Steigerungsfaktoren, Analogpositionen und den häufigsten Fehlerquellen – damit du sicher und korrekt abrechnest!
⚠️ Wichtiger Hinweis: Dieser Artikel dient als Orientierung. Die finale Abrechnung liegt in der Verantwortung des Arztes. Bei Unsicherheiten immer Rücksprache mit dem Arzt oder der Ärztekammer halten.
Steigerungsfaktoren verstehen
Der Steigerungsfaktor ist das Herzstück der GOÄ-Abrechnung. Er bestimmt, wie hoch eine Leistung abgerechnet wird – zwischen dem 1,0-fachen und 3,5-fachen Satz.
📊 Die drei Faktoren-Bereiche
Unterdurchschnittlich bis durchschnittlich
Keine schriftliche Begründung nötig. Der Regelsatz liegt bei 2,3.
Überdurchschnittlich
Schriftliche Begründung erforderlich! Muss in der Rechnung stehen.
Über Höchstsatz
Nur mit schriftlicher Vereinbarung vor Behandlungsbeginn möglich!
✍️ Wann ist eine Begründung nötig?
Ab Faktor 2,4 muss die Rechnung eine schriftliche Begründung enthalten. Gründe können sein:
- Zeitaufwand: Behandlung dauerte deutlich länger als üblich
- Schwierigkeit: Komplizierte anatomische Verhältnisse
- Umstände: Besondere Patientensituation (z.B. Angstpatient)
- Materialkosten: Überdurchschnittlich hoher Materialaufwand
Analogpositionen richtig anwenden
Wenn eine Leistung nicht in der GOÄ aufgeführt ist, wird sie analog nach einer vergleichbaren Position abgerechnet.
📋 Wann analog abrechnen?
- •Leistung ist nicht in der GOÄ aufgeführt
- •Moderne Behandlungsmethoden (z.B. Telemedizin, neuartige Diagnostik)
- •Neue Technologien und Verfahren
⚠️ Wichtige Regeln
- Vergleichbare Leistung aus GOÄ wählen
- Kennzeichnung mit "analog" oder "entsprechend"
- GOÄ-Position angeben (z.B. "analog GOÄ 250")
💡 Praxis-Beispiele
GOÄ 1 (Beratung) analog für Video-Sprechstunde, mit Kennzeichnung "analog GOÄ 1"
GOÄ 3908 (ELISA) analog für neue molekulardiagnostische Methode
Häufige Fehler vermeiden
Fehler 1: Faktor > 2,3 ohne Begründung
Problem: Patient kann Rechnung anfechten.
Lösung: Immer schriftliche Begründung in Rechnung aufnehmen!
Fehler 2: Falsche Analogposition
Problem: Versicherung erkennt Abrechnung nicht an.
Lösung: Vergleichbare Leistung wählen, nicht einfach höchste Position!
Fehler 3: Material nicht separat berechnet
Problem: Praxis verliert Geld.
Lösung: Material nach § 10 GOÄ separat ausweisen (Selbstkostenpreis)!
Fehler 4: Keine Kostenschätzung vor Behandlung
Problem: Patient ist überrascht, zahlt nicht.
Lösung: Bei Behandlungen > 200€ immer Kostenvoranschlag nach GOÄ erstellen!
Praxis-Tipps für die Privatabrechnung
✅ Do's
- Vor Behandlung Kostenschätzung erstellen
- Begründungen dokumentieren (Karteikarte)
- Material separat berechnen
- Regelmäßig GOÄ-Änderungen prüfen
❌ Don'ts
- Pauschal immer Faktor 3,5 abrechnen
- Begründungen vergessen
- Analogpositionen willkürlich wählen
- Ohne Rücksprache mit Arzt abrechnen
Quellen & weiterführende Links
Alle Angaben ohne Gewähr. Stand: Januar 2026. Bitte prüfe aktuelle Änderungen bei den offiziellen Stellen.
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