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Abrechnung & Verwaltung

Privatliquidation für MFA: Abrechnung nach GOÄ verstehen

Steigerungsfaktoren, Analogpositionen und häufige Fehlerquellen bei der Privatrechnung – so rechnest du GOÄ-Leistungen korrekt ab.

6 Min. Lesezeit
Aktualisiert: Januar 2026

Die Privatliquidation nach GOÄ ist für viele MFA eine Herausforderung. Hier erfährst du alles zu Steigerungsfaktoren, Analogpositionen und den häufigsten Fehlerquellen – damit du sicher und korrekt abrechnest!

Hinweis: Diese Informationen dienen der allgemeinen Orientierung. Die finale Abrechnung liegt in der Verantwortung des Arztes. Bei Unsicherheiten immer Rücksprache mit dem Arzt oder der Ärztekammer halten.

Steigerungsfaktoren verstehen

Der Steigerungsfaktor ist das Herzstück der GOÄ-Abrechnung. Er bestimmt, wie hoch eine Leistung abgerechnet wird – zwischen dem 1,0-fachen und 3,5-fachen Satz.

📊 Die drei Faktoren-Bereiche

1,0 - 2,3

Unterdurchschnittlich bis durchschnittlich

Keine schriftliche Begründung nötig. Der Regelsatz liegt bei 2,3.

2,4 - 3,5

Überdurchschnittlich

Schriftliche Begründung erforderlich! Muss in der Rechnung stehen.

> 3,5

Über Höchstsatz

Nur mit schriftlicher Vereinbarung vor Behandlungsbeginn möglich!

✍️ Wann ist eine Begründung nötig?

Ab Faktor 2,4 muss die Rechnung eine schriftliche Begründung enthalten. Gründe können sein:

  • Zeitaufwand: Behandlung dauerte deutlich länger als üblich
  • Schwierigkeit: Komplizierte anatomische Verhältnisse
  • Umstände: Besondere Patientensituation (z.B. Angstpatient)
  • Materialkosten: Überdurchschnittlich hoher Materialaufwand

Analogpositionen richtig anwenden

Wenn eine Leistung nicht in der GOÄ aufgeführt ist, wird sie analog nach einer vergleichbaren Position abgerechnet.

📋 Wann analog abrechnen?

  • Leistung ist nicht in der GOÄ aufgeführt
  • Moderne Behandlungsmethoden (z.B. Telemedizin, neuartige Diagnostik)
  • Neue Technologien und Verfahren

⚠️ Wichtige Regeln

  • Vergleichbare Leistung aus GOÄ wählen
  • Kennzeichnung mit "analog" oder "entsprechend"
  • GOÄ-Position angeben (z.B. "analog GOÄ 250")

💡 Praxis-Beispiele

Beispiel 1: Telemedizinische Konsultation

GOÄ 1 (Beratung) analog für Video-Sprechstunde, mit Kennzeichnung "analog GOÄ 1"

Beispiel 2: Neuartiges Laborverfahren

GOÄ 3908 (ELISA) analog für neue molekulardiagnostische Methode

Häufige Fehler vermeiden

Fehler 1: Faktor > 2,3 ohne Begründung

Problem: Patient kann Rechnung anfechten.
Lösung: Immer schriftliche Begründung in Rechnung aufnehmen!

Fehler 2: Falsche Analogposition

Problem: Versicherung erkennt Abrechnung nicht an.
Lösung: Vergleichbare Leistung wählen, nicht einfach höchste Position!

Fehler 3: Material nicht separat berechnet

Problem: Praxis verliert Geld.
Lösung: Material nach § 10 GOÄ separat ausweisen (Selbstkostenpreis)!

Fehler 4: Keine Kostenschätzung vor Behandlung

Problem: Patient ist überrascht, zahlt nicht.
Lösung: Bei Behandlungen > 200€ immer Kostenvoranschlag nach GOÄ erstellen!

Praxis-Tipps für die Privatabrechnung

✅ Do's

  • Vor Behandlung Kostenschätzung erstellen
  • Begründungen dokumentieren (Karteikarte)
  • Material separat berechnen
  • Regelmäßig GOÄ-Änderungen prüfen

❌ Don'ts

  • Pauschal immer Faktor 3,5 abrechnen
  • Begründungen vergessen
  • Analogpositionen willkürlich wählen
  • Ohne Rücksprache mit Arzt abrechnen

Quellen & weiterführende Links

Content-Informationen

Erstellt von der M-FA.de Redaktion auf Basis aktueller Gebührenordnungen (GOÄ 1996). Zuletzt aktualisiert: Januar 2026.

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